Private Krankenversicherung FAQ
Die möglichen Kunden für eine private Krankenkasse
Der Wechsel in die private Krankenversicherung
1. Wann und wie kann ich als Angestellter in die private Versicherung wechseln?
Nicht jedem Angestellten ist es möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hierfür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss es dem Angestellten möglich sein, ein fortlaufend hohes Einkommen nachzuweisen.
Sofern Ihr Bruttoeinkommen im Jahre 2003 bei über 45.900 € lag, können Sie jederzeit in die private wechseln, sofern Sie die Kündigungsfristen der gesetzlichen Kasse einhalten.
Sofern Sie erst im Jahre 2004 die Brutto-Einkommensgrenze überschritten haben, können Sie immer nur zum 1. Januar des Folgejahres in die private wechseln.
Die Grundvoraussetzung, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, ist, dass Sie drei Jahre hintereinander die gesetzlich festgelegte Brutto-Einkommensgrenze überschritten haben.
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Private Krankenversicherung für Studenten
2. Kommt die private für mich als Student in Frage?
Ja, generell ist es Ihnen als Student möglich, in die private Krankenversicherung einzutreten. Ab Beginn des Studiums haben Sie drei Monate Zeit, sich für die gesetzliche oder die PKV zu entscheiden. Haben Sie noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet, so kann es sein, dass die gesetzlichen Tarife deutlich günstiger sind, als spezielle Studenten-Tarife bei der PKV. Haben Sie bereits das 30. Lebensjahr vollendet oder das 15. Fachsemester erreicht, so kann die private Krankenversicherung Ihnen oft die besseren Konditionen bieten.
Private Krankenkasse oder wieder zurück in die gesetzliche
3. Ich möchte die private Krankenversicherung kündigen und wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln. Ist das möglich?
Normalerweise ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich, sofern Sie bereits durch eine private versichert sind. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahmen, so auch in diesem Fall.
Sofern Sie Angestellter sind und Ihr Einkommen wieder unter die Brutto-Einkommensgrenze sinkt, können sie die PKV kündigen und in die gesetzliche Versicherung wechseln.
Selbstständige können lediglich innerhalb der ersten drei Jahre der Selbstständigkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Zudem müssen in diesem Fall bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.
Waren Sie bislang Selbstständig und nehmen Sie nun wieder eine Angestellten-Tätigkeit auf, so ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgeschrieben.
Sofern Sie Student sind, der exmatrikuliert wurde, können Sie unverzüglich wieder in die gesetzliche eintreten und Ihre private Versicherung kündigen.
PKV FAQ Teil 2
PKV FAQ Teil 3
PKV FAQ Teil 4
PKV FAQ Teil 5